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Platzreservierung:
Was ist bei einer Heimaufnahme zu beachten und wie wird der
Aufenthalt finanziert?
Der Paulushof ist eine
anerkannte Einrichtung der vollstationären Pflege. Die
Pflegesätze werden gemäß § 85 und §
87 SGB IX sowie § 93 BSHG erhoben. Somit können
bei Bedarf öffentliche Sozialleistungsträger (Sozialhilfe
und Pflegewohngeld sowie Pflegekassenleistungen) beansprucht
werden.
Für weitere Informationen erhalten Sie bei uns ein Merkblatt
mit den z.Zt. geltenden gesetzlichen Grundlagen, Vorgehensweisen
sowie die Heimentgelte in den drei Pflegestufen.
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Häusliche Betreuung
Sollte vor dem Einzug in
den Paulushof in der häuslichen Umgebung Hilfe erforderlich
sein, so bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Essener
Diakoniestationen die nötige Betreuung an. Für unser
Umfeld auf der Ruhrhalbinsel ist die Diakoniestation Essen-Kupferdreh
zuständig.
Nähere Angaben finden Sie unter dem Link Internetadressen
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Altenwohnungen
Unserem Hause baulich angegliedert
sind 20 Appartments für Seniorinnen und Senioren, die
über einen Wohnberechtigungsschein verfügen. Die
ggfs. erforderliche Betreuung erfolgt hier über ambulante
Dienste, wie die Diakoniestation Essen-Kupferdreh. Bei Interesse
an einer Anmeldung für eine solche Wohnung wende man
sich bitte an unser Büro unter Telefon 0201/ 8466-114
(Frau Oberdörster)
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